Ausschreibung 1. virtuelle Asklepios Marathonstaffel der LG Seligenstadt

Auf Grund der Bundesnotverordnung haben sich Änderungen und Hinweise ergeben, die wir auf Empfehlung des HLV für Teams mit Teilnehmern ab U 14 ergänzend zu unserer Ausschreibung wie folgt zusammenfassen:

1. Auch wenn es sich um eine virtuelle Durchführung einer "Veranstaltung" handelt, ist dennoch der in der vergangenen Woche neu geschaffene § 28b Infektionsschutzgesetz zu beachten. Danach gilt ab einer Inzidenz > 100 auch das, was in Abs. 1, Ziff. 6, 1. Halbsatz geschrieben steht: "die Ausübung von Sport ist nur zulässig in Form von kontaktloser Ausübung von Individualsportarten, die allein, zu zweit oder mit den Angehörigen des eigenen Hausstands ausgeübt werden". Das schließt z. B. aus, dass alle Staffelteilnehmer gleichzeitig über die Strecke gehen!

2. Für die, die erst nach 22.00 Uhr laufen gehen können, gilt dennoch die Ausgangssperre gem. Abs. 1, Ziff. 2, wonach "der Aufenthalt von Personen außerhalb einer Wohnung oder einer Unterkunft und dem jeweils dazugehörigen befriedeten Besitztum ist von 22 Uhr bis 5 Uhr des Folgetags untersagt" ist. Hier kann die Ausnahme "dies gilt nicht für Aufenthalte, die folgenden Zwecken dienen:" in Buchstabe g) berücksichtigt werden: "zwischen 22 und 24 Uhr der im Freien stattfindenden allein ausgeübten körperlichen Bewegung, nicht jedoch in Sportanlagen;" Folglich darf dann mit keiner weiteren Person zusammen gelaufen werden!

3. WICHTIG: Da die Veranstaltung sicherlich über verschiedene Kreisgrenzen hinweg durchgeführt werden wird, sind die jeweiligen Regularien und Zuständigkeiten der Kreise unbedingt zu beachten! Da wir als Veranstalter das nicht überwachen können, ist jeder Teilnehmer selbst für die Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben verantwortlich!